GRENCHNER TAGBLATT
Bruno Bohlhalter
13. März 2020 um 00:00:00
Wie die Grenchner Swatch-Group-Firma ETA zum marktdominierenden Anbieter von Uhrwerken wurde.
Das heute viel diskutierte Quasimonopol der ETA AG (Swatch Group) für die Herstellung mechanischer Uhrwerke ist in der wechselvollen, von Kartellwirtschaft geprägten Geschichte der Uhrmacherei im letzten Jahrhundert begründet. Anfang der 1920er-Jahre war die hiesige Uhrenindustrie mit über 90 Prozent Marktanteil unumstrittene Führerin am Uhrenweltmarkt. Diese ausgezeichnete Wettbewerbsposition wollte man mit einer neuen Verbandsstruktur und einem darauf aufbauenden Kartell sichern. Die Uhrenfabrikanten organisierten sich 1924 in der Fédération horlogère (FH), die Rohwerkhersteller 1926 in der Ebauches SA (ESA) und die Bestandteileproduzenten 1927 in der Union des branches annexes de l’horlogerie (Ubah).
Schon früher war Grenchen dominant
Die ESA führte drei wichtige Rohwerkhersteller in einer Holding zusammen, die einen Marktanteil von über 80 Prozent hielt. Es waren die Grenchner A. Schild AG (ASSA) und Ad. Michel AG sowie die Fabrique d’horlogerie de Fontainemelon. Als namhafte Herstellerin von Rohwerken blieb die «Eterna-Werke, Gebr. Schild & Co.», die Vorläuferin der heutigen ETA AG, Grenchen, unabhängig.
Die drei Verbände bildeten 1928 ein privatrechtliches Kartell durch die Annahme von vier Konventionen. Diese dienten quasi als «Charta der Uhrenindustrie» und bezweckten in erster Linie die Regulierung der Preise, die Bekämpfung von Überproduktionen und die wirksame Begrenzung des Exportes von Rohwerken und Bestandteilen, welche vor allem die ausländische Konkurrenz begünstigten. Die Verbände schrieben Mindestpreise vor, die beim Verkauf nicht unterschritten werden durften.
Die Tarifgestaltung sicherte jedem Hersteller das Überleben, auch jenem, der am unproduktivsten arbeitete. Das Kartell beruhte auf der sog. «réciprocité syndicale». Das bedeutet, dass jeder Konventionspartner nur an einen Unterzeichner der Konventionen liefern oder nur bei einem solchen einkaufen konnte.
Kartell-Absprachen zum Gesetz erhoben
Dieses Vorgehen boykottierte die Nichtmitglieder eines Verbandes konsequent. Die Etablisseure waren verpflichtet, ihren Bedarf an Ebauches ausschliesslich bei der ESA einzudecken und die Manufakturen durften ihre selber hergestellten Ebauches nur für den Eigenbedarf verwenden. Teile, welche nicht zu ihrem Fabrikationsprogramm zählten, konnten sie bei der ESA beziehen.
Umgekehrt durfte diese nur an Etablisseure oder Manufakturen der FH liefern und das Herstellen von fertigen Uhren blieb ihr untersagt. Analoge Vorschriften sahen die Konventionen für die Ubah vor. Sie verlangten von den Etablisseuren, alle Bestandteile – und von den Manufakturen jene, die sie selber nicht produzierten – allein bei den Mitgliedern der Ubah zu beziehen.
Diese wiederum durften nur an Manufakturen und Etablisseure verkaufen, die der FH angehörten. Die Ubah-Mitglieder unterlagen einem Lieferzwang. Es sind diese Verbandsvereinbarungen von 1928, welche später zum Gesetz erhoben wurden, die das heute heftig diskutierte Monopol der ETA AG für die Herstellung von Ebauches und Bestandteilen begründen.
Die Konventionen wurden unterlaufen
Die Konventionen wurden nur lückenhaft eingehalten. Die Überproduktionen sowie der Export von Rohwerken und Bestandteilen konnten nicht hinreichend eingeschränkt werden. Das veranlasste die Eidgenossenschaft 1931 auf Druck der Bevölkerung, in den Uhrenregionen zu Gunsten der Uhrmacherei zu intervenieren.
Die Industriellen und ihre Verbände gründeten zusammen mit sieben Banken die Asuag Allgemeine Schweizerische Uhrenindustrie AG, an welcher sich der Bund namhaft beteiligte. Das Aktienkapital belief sich auf 16 Millionen Franken; Banken und Industrielle hielten je Fr. 5 Mio. und der Bund Fr. 6 Mio. Nach der Gründung übernahm die Asuag die Mehrheit an der ESA und an diversen Firmen der Ubah.
1932 wurde die «Eterna-Werke, Gebr. Schild & Co.» in die «Eterna AG» als Fabrikantin von Fertiguhren und in die «ETA AG» als Rohwerkherstellerin aufgeteilt. Die Aktienmehrheit der Eterna übernahm die Asuag als direkte Beteiligung. Die ETA ging im Aktientausch an die Asuag Tochter ESA, was diese, weil sie bereits über 80 Prozent des Marktes auf sich vereinigte, zur Monopolistin für die Herstellung von Rohwerken werden liess. Damit befanden sich alle bedeutenden Rohwerk- und Bestandteilefabriken in der Schweiz unter den Fittichen der Asuag. Ihr oblag es nun, das Fabrikationsmonopol für Ebauches und Bestandteile verantwortungsvoll wahrzunehmen.
Dirigistische Massnahmen im Uhrenstatut von 1934
Weil es auch der Asuag nicht gelang, innert nützlicher Frist die gewünschte Stabilität in die Uhrenindustrie zu bringen, fasste der Bundesrat auf Antrag der Uhrenverbände und auf Basis von Notrecht im März 1934 einen Beschluss zum Schutze der schweizerischen Uhrenindustrie. Dieser ging unter dem Begriff «Uhrenstatut» in die Geschichte ein.
Er erhob die Konventionen von 1928 zum Gesetz. Die dort festgelegten Minimaltarife mussten nun vom EVD bewilligt werden. Die Errichtung neuer Unternehmungen sowie die Erweiterung, Umgestaltung und Verlegung von Betrieben bedurften ebenfalls der Genehmigung durch diese Behörde. Die Betriebsbewilligungspflicht entpuppte sich als vollendete Strukturerhaltungspolitik. Sie liess die Neugründung von Rohwerkfabriken ausserhalb der Asuag nicht zu. Allfällige Lieferengpässe wurden durch Kontingentierungen bewältigt.
Der Beschluss verbot zudem die Rohwerk- und Bestandteileausfuhr. Er wurde bis 1948 sechsmal verlängert. 1951 erfolgte die Überführung der Massnahmen in ein neues Bundesgesetz zur Erhaltung der Uhrenindustrie, was die Strukturen nochmals für zehn Jahre zementierte. Erst das «Neue Uhrenstatut» von 1961 leitete zur Liberalisierung über, die bis 1971 sukzessive verwirklicht wurde.
Ab diesem Zeitpunkt wäre die Errichtung neuer Ebauchesfabriken jederzeit möglich gewesen. Angesichts der schwindenden Ertragslage, des Erdölschocks und des Zusammenbruchs der internationalen Währungsordnung (Bretton-Woods-System) sowie des enormen Bedarfs an finanziellen Mitteln für die unter dem Regime des Uhrenstatuts aufgestaute Erneuerung des Produktionsapparates lagen die Prioritäten der Uhrenpatrons und allfälliger Newcomer nicht bei der Gründung neuer Rohwerkfabriken. Dies umso mehr, als die damalige ESA den Markt mit ihren Tochtergesellschaften jederzeit ausreichend zu versorgen vermochte.
Als mechanische Uhren nicht mehr gefragt waren
Der Grund für das Fernbleiben von Neulingen im Rohwerksektor in den 1970er- und 1980er-Jahren war vielmehr die massiv abnehmende Bedeutung der mechanischen Uhr. Während 1970 in der Schweiz noch knapp 70 Mio. mechanische Uhren hergestellt wurden, waren es 1980 noch rund 37 Mio. und 1990 noch knapp 4 Mio. Stück. Der Tiefpunkt wurde 1991 mit nur noch 2,4 Mio. Stück erreicht.
Bei solchen Zahlen waren Neugründungen im Rohwerkbereich sicher kein Thema. Selbst für die Monopolistin ESA galten in diesen Zeiten fürwahr nur noch die Rezepte aus dem Apothekerkasten der Restrukturierungen wie: Arbeitsplätze streichen, Produktionsstätten zusammenlegen, Personal entlassen, Kaliber reduzieren, Kosten senken, leere Fabriken umnutzen usw.
Das führte schliesslich zur Ironie des Schicksals: Die einst stolze ESA fiel 1984 nach fast 60 Jahren erfolgreicher Existenz der eigenen Restrukturierung zum Opfer; sie wurde als Holdinggesellschaft aufgelöst und ihre Aktivitäten in die ETA AG integriert. Bei ihr verblieb nun das Monopol für die Herstellung mechanischer Uhrwerke. Es erweckte bei niemandem Anstoss. Im Gegenteil, als die ETA 1983 bei der Jahrhundertfusion von Asuag und SSIH sich gegenüber den sanierenden Banken langfristig verpflichtete, die Etablisseure weiter mit Ebauches und Bestandteilen in ausreichender Menge und Qualität zu beliefern, empfand man das allenthalben als Glücksfall.
ETA-Uhrwerke technologisch führend
Denn die ETA sicherte damit im Rahmen des in der Uhrenindustrie immer noch geltenden Verlagssystems den schweizerischen Etablisseuren das Überleben. Ohne diese einst alternativlose Bezugsquelle wären sie vom Untergang bedroht gewesen. Von dieser Sachlage profitierten augenscheinlich auch die weltweit führenden Luxusgüterhersteller. Sie benötigten für ihre Uhrensegmente technisch anspruchsvolle und qualitativ erstklassige mechanische Uhrwerke.
Nur die ETA AG konnte ihre hohen Ansprüche erfüllen. Deshalb investierten Richemont und LVMH in der zweiten Hälfte der 1980er- und in den 1990er-Jahren massiv in die schweizerische Uhrenindustrie, indem sie berühmte Uhrenmarken kauften und deren Produktionsstätten für die Herstellung ihrer Zeitmesser übernahmen.
Richemont kaufte 1988 Piaget und Baume&Mercier, 1996 Vacheron Constantin sowie 2000 IWC und Jaeger-LeCoultre. LVMH erwarb 1999 TAG Heuer, Ebel und Zenith. Diese umfangreichen Investitionen wirkten für unsere Uhrenindustrie absatzfördernd, weil ihre Produkte in die weltweiten Verkaufsnetze dieser Luxusgüterkonzerne eingebunden werden konnten.
Comeback der mechanischen Uhr
Dieses Comeback der mechanischen Uhr fand seinen Niederschlag schon bald in den Statistiken. 2005 wurden in der Schweiz 3,4 Mio. mechanische Uhren produziert, 2010 waren es 4,9 Mio. und 2015 7,8 Mio. Stück. Vor diesem Hintergrund dürfte es kein Zufall sein, dass die Swatch Group ihren Ebauchesabnehmern bereits im Sommer 2002 kundtat, sie werde die Lieferungen bis 2006 durch ein sogenanntes «Pasings-out» einstellen.
Umgekehrt überrascht es nicht, dass sie sich damit den bis heute anhaltenden Zwist mit der Weko einhandelte: Herr über seine eigenen Lieferentscheide zu sein, ist wohl das eine, sich unliebsam aufstrebende Konkurrenten vom Hals zu halten, das andere.
«Es waren diese Verbandsvereinbarungen von 1928, welche später zum Gesetz erhoben wurden, die das heute heftig diskutierte Monopol der ETA AG für die Herstellung von Ebauches und Bestandteilen begründen.»
Zum Autor: Der Wirtschaftshistoriker Bruno Bohlhalter ist Autor des Buches «Unruh. Die schweizerische Uhrenindustrie und ihre Krisen im 20. Jahrhundert», Verlag NZZ Libro.